Viele Interessenten hoffen, bei einer Zwangsversteigerung eine Immobilie als Schnäppchen zu erwerben. Doch bevor Sie an einer solchen Versteigerung teilnehmen, sind einige finanzielle Vorkehrungen zu treffen. Zunächst ist es wichtig, ausreichend Eigenkapital zu besitzen und Finanzierungsmöglichkeiten gründlich zu prüfen. Für die Teilnahme an der Versteigerung ist eine Sicherheitsleistung erforderlich, die in der Regel zehn Prozent des Verkehrswertes der Immobilie beträgt. Diese kann durch einen Verrechnungsscheck, eine unbefristete Bürgschaft eines Kreditinstituts oder eine Überweisung an die Gerichtskasse geleistet werden. Beachten Sie, dass Überweisungen spätestens zehn Tage vor dem Versteigerungstermin erfolgen sollten.
Erhalten Sie den Zuschlag, kommen neben dem Kaufpreis zusätzliche Kosten auf Sie zu. Dazu zählen die Grunderwerbssteuer, die je nach Bundesland variiert und in der Regel bei 3,5 bis 6,5 Prozent liegt, sowie Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch. Eine spezifische Gebühr bei Zwangsversteigerungen ist die Zuschlagsgebühr, die ein Prozent des Kaufpreises beträgt und an das Amtsgericht gezahlt wird. Vom Tag des Zuschlags bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises fallen zudem vier Prozent Zinsen an.
Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Immobilienkauf entstehen bei einer Zwangsversteigerung jedoch keine Makler‒ oder Notargebühren.
Es ist ratsam, mit Ihrer Bank über die Finanzierungsmöglichkeiten zu sprechen, bevor Sie ein Gebot abgeben, besonders wenn Sie darauf angewiesen sind, einen Teil des Kaufpreises durch einen Kredit zu finanzieren. Sicherzustellen, dass Sie zwischen 20 und 30 Prozent des Verkehrswertes der Immobilie angespart haben und über ein festes monatliches Einkommen verfügen, kann dabei helfen, die Bankfinanzierung zu sichern.